IHW Ingenieurbüro Wieland
 
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Wärmeschutz / Energieberatung

Am 01. Mai 2014 ist die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten.

Diese Vorschrift sieht für Neubauten ab 01.01.2016 eine weitere Verschärfung der Anforderungen vor.

Neben den höheren Anforderungen an die energetische Qualität des Gebäudes und die Gebäudetechnik wurde für Wohngebäude die Einteilung in Energieeffizienzklassen eingeführt, die u.a. in Immobilienanzeigen anzugeben ist.

 

Zusätzlich zur EnEV ist eine weitere Anforderung an Neubauten die Einhaltung des „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG), hier wird der Einsatz erneuerbarer Energien für die Deckung des Wärmeenergiebedarfes vorgeschrieben (Ausnahmen s. EEWärmeG §4).

Auch für öffentliche Bestandgebäude, die grundlegend renoviert werden, ist der Einsatz erneuerbarer Energien vorgeschrieben.

 

 

Leistungsbild:

  • Berechnung Wärmeschutz für Wohngebäude
  • Berechnung Wärmeschutz für Nichtwohngebäude n. DIN 18599
  • KFW Effizienzexperte für Nichtwohngebäude
  • Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauches
  • Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs
  • Überwachung der Ausführung
  • Detailplanung, z. Bsp. zur Minderung von Wärmebrücken

 

Erweitertes Leistungsbild:

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Einbindung in meine Wärmeschutzberechnungen gewährleisten kann:

  • Luftdichtheitsmessungen
  • Thermographieuntersuchungen
  • Wärmebrückenberechnungen