IHW Ingenieurbüro Wieland
 
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Energieberatung (alt)

Wärmeversorgung im Neubau

  –  die EnEV 2009:

 

haus.jpgWer einen Neubau plant, möchte diesen mit einem durchdachten Gebäudekonzept errichten, das neben funktionalen und optischen Ansprüchen auch wirtschaftliche und ökologische Aspekte sinnvoll berücksichtigt.

Die Anforderungen an die energetische Qualität sind in den letzten Jahren stark angestiegen, was nicht nur den Anforderungen der EnEV geschuldet ist, sondern auch den beständig steigenden Energiepreisen.

 

Mit der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009), die seit 01.10.2009 gilt, werden bei Errichtung eines Gebäudes erheblich höhere Anforderungen an die energetische Qualität des Gebäudes als auch an die technische Gebäudeausrüstung gestellt.

 

Eine weitere Anforderung an Neubauten ist die Einhaltung des „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG), hier wird der Einsatz erneuerbarer Energien für die Deckung des Wärmeenergiebedarfes vorgeschrieben (Ausnahmen s. EEWärmeG §4).

 

Leistungsbild:

 

  • Energetische Berechung für Wohngebäude
  • Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauches
  • Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs
  • Energetische Berechnung für Nichtwohngebäude n. DIN 18599
  • Überwachung der Ausführung
  • Detailplanung, z. Bsp. zur Minderung von Wärmebrücken

 

Erweitertes Leistungsbild:

 

Für diese Leistungen kann ich Ihnen zuverlässige Partner empfehlen, mit denen ich eine nahtlose Einbindung in meine Wärmeschutzberechnungen gewährleisten kann:

  • Luftdichtheitsmessungen
  • Thermographieuntersuchungen 
  • Wärmebrückenberechnungen 

 

 

 

Energieeinsparung im Altbau

 

Eine der wichtigen Fragen beim Kauf eines Autos ist: " Wie hoch ist der Verbrauch auf 100 km?"

Für Gebäude oder eine Mietwohnung wird diese Frage meist nicht gestellt, obwohl der Energieverbrauch für Wärme und Warmwasser mit etwa 80 % des Gesamtverbrauches an Energie viel höher liegt.

Bei Neubauten liegt der Heizwärmebedarf bei etwa 70 kWh je m2 und Jahr, im unsanierten Altbau liegt dieser Wert oft zwischen 280 und 410 kWh je m2 und Jahr. Bei z. Bsp. 80 m2 Wohnfläche und 280 kWh/m2 bedeutet das eine Mehrverbrauch von 16.800 kWh im Jahr, das sind ca. 1650 Liter Öl.

Es lohnt sich also, in Zukunft auch bei Kauf einer Immobilie oder Mieten einer Wohnung, nach dem "Verbrauch" zu fragen. Transparenz soll der Energieausweis bringen, der für Neubauten und wesentliche Umbauten schon heute Pflicht ist.
 

Bei Verkauf/Vermietung/Leasing von Wohnungen/Gebäuden hat der Verkäufer/Vermieter/Leasinggeber dem potentiellen Käufer/Mieter/Leasingnehmer einen Energieausweis zugänglich zu machen (genauer Wortlaut in EnEV 2009, § 16, Abs. 2).

 

In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche ist der Energieausweis öffentlich auszuhängen.

 

Die energetische Sanierung von Bestandsbauten wird durch die KFW nicht nur mit günstigen Darlehen gefördert, seit 01.01.2007 gibt es auch eine Zuschussvariante. (www.kfw-foerderbank.de/)